Ist Ihr Unternehmen von den GoBD betroffen?

Betroffen ist jeder, der Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen führen muss, die für die Besteuerung in irgendeiner Form bedeutsam sind, von den GoBD betroffen ist.

Grunsätzlich müssen sowohl alle Dokumente mit Belegcharakter als auch sämtliche Dokumente, die einen Geschäftsvorfall dokumentieren, in schriftlicher oder elektronischer Form aufbewahrt werden.

Somit sind die GoBD nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für Kleinere und Mittelständische Unternehmen relevant.

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