Wussten Sie…
… dass Sie gegenüber Dritten mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro haften und dies sogar trotz GmbH-Firmierung mit Ihrem Privatvermögen!Zusätzlich können weitere Schadenersatzforderungen auf Siezukommen!
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Wenn Sie jemandem (auch unbewusst/ unbeabsichtigt)Schaden zufügen:
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… dass ein Datenschutzbeauftragter
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Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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… dass es Haftstrafen und Bußgelder für die Verbreitung von oder Zugang zu illegalen Daten (Kinderpornografie, Rassismus…) gibt.
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Wenn Ihre Computer von Fremden mittels
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… dass Sie Schadenersatz für die Bereitstellung und Verbreitung illegaler Raubkopien (Musik, Software…) leisten müssen.
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Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann
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… dass es Pflicht ist, Verbindungsdaten
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EU-Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung:
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… dass personenbezogene Log-Daten
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Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht
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… dass Sie auch dann haften, wenn: |
- kein Mitwissen Ihrerseits vorliegt - Mitarbeiter fahrlässig handelten oder einfach etwas ausprobieren wollten - Dritte Ihre EDV mittels Trojaner/Bots ohne Ihre Zustimmung benutzen - Sie Ihrer Nachweispflicht nicht nach- gekommen sind - Sie keinen verantwortlichen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellt haben und Sie keine geeigneten technischen IT-Schutzmaßnahmen durchführen! |
Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt. Diese Checkliste soll Sie sensibilisieren. Sie zeigt Ihnen wesentliche Lücken in der IT-Sicherheit im Unternehmen auf und hilft Ihnen eine angemessene Lösung zu finden.
Eine strukturierte Vorgehensweise hilft Ihnen beim Feststellen des Bedarfs in IT-Sicherheit soll Ihnen einerseits die Gewissheit geben das Optimale zu tun, aber auch klar aufzeigen:
- Wo sind die Schwächen
- was ist wichtig, was muss getan werden und steht alles in einem vernünftigen Kosten-/Nutzenverhältnis!“